Häufig gestellte Fragen
Wie ist der Ablauf?
- Kontakt aufnehmen: Am besten über das Kontaktformular – dort können Sie bereits alle wichtigen Angaben hinterlassen.
- Auftrag & Rechnung: Sobald alles geklärt ist und Sie mich beauftragen, erstelle ich die Rechnung und schicke sie Ihnen zu.
- Aufstellung der Halteverbote: Nach Begleichung der Rechnung werden die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vorher aufgestellt.
- Halteverbotsprotokoll: Ich erstelle das Halteverbotsprotokoll und lege es, wenn möglich, direkt in Ihren Briefkasten.
- Abholung: Nach Ablauf der genehmigten Zeit hole ich die Schilder wieder ab – alles bequem für Sie erledigt.
Wie lange im Voraus muss ich ein Halteverbot buchen?
Ich empfehle, Ihr Halteverbot mindestens zwei Wochen im Voraus zu buchen, damit die Genehmigung rechtzeitig vorliegt.
Wenn Sie die Genehmigung bereits besitzen, genügt in der Regel eine Woche Vorlauf.
Die Halteverbotschilder müssen mindestens 72 Stunden vor dem genehmigten Termin aufgestellt werden.
Gibt es eine Mindestmietdauer für die Halteverbotsschilder?
Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
Können die Halteverbotsschilder auch kurzfristig geliefert werden?
Ja, in dringenden Fällen biete ich auch eine kurzfristige Lieferung der Halteverbotsschilder an, sofern eine Ausnahmegenehmigung vorhanden ist. Bitte dran denken: Halteverbote müssen in der Regel 72 Stunden vor Beginn aufgestellt werden.
Darf ich ein Halteverbot ohne Genehmigung aufstellen?
NEIN! Eine Halteverbotszone darf grundsätzlich nur mit der erforderlichen behörflichen Genehmigung eingerichtet werden.
Was ist, wenn jemand in meiner Halteverbotszone steht?
Ich übernehme das Aufstellen der Halteverbote und erstelle dabei ein Halteverbotsprotokoll. Dieses Dokument hält Kennzeichen und Fahrzeugmarke der zum Zeitpunkt des Aufstellens vorhandenen Fahrzeuge fest.
Sowohl die Genehmigung als auch das Halteverbotsprotokoll sollten Sie während der genehmigten Zeit immer griffbereit haben. Am besten legen Sie die Genehmigung gut sichtbar in die Windschutzscheibe von Auto oder Lkw.
Das ist besonders wichtig, falls das Ordnungsamt oder in Ausnahmefällen die Polizei eingeschaltet werden muss. Nach Prüfung der Genehmigung und des Protokolls kann das zuständige Amt den Fahrzeughalter ausfindig machen oder im schlimmsten Fall ein Abschleppen veranlassen. Die Kosten für das Abschleppen tragen Sie nicht.
Warum steht mein Halteverbot an einer anderen Stelle, als ich es gewünscht habe?
Das Halteverbot wird genau nach den Vorgaben der Genehmigung aufgestellt. Die Details bespreche ich vorab mit Ihnen, damit alles reibungslos verläuft.