Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen:
Halteverbote Neuss
Jens Bilk
Weckhovener Straße 72
41466 Neuss
Telefon: 015786248014
E-Mail: info@halteverbote-neuss.de
– nachfolgend „Anbieter“ –
und dem jeweiligen Kunden.
⸻
2. Vertragsgegenstand
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Einrichtung von Halteverbotszonen, insbesondere:
• Beantragung von Halteverbotsgenehmigungen (falls vereinbart)
• Lieferung und Aufstellung von Verkehrszeichen
• Abbau der Verkehrszeichen
• Dokumentation der Aufstellung (z. B. Halteverbotsprotokoll, Fotodokumentation)
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.
⸻
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
• telefonische Beauftragung
• Beauftragung per E-Mail
• schriftliche Bestätigung durch den Anbieter
⸻
4. Der Genehmigungsservice von Halteverbote Neuss umfasst
ausschließlich die Beantragung der für die Aufstellung von Halteverbotszeichen erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnung bzw. Genehmigung.
Eine gegebenenfalls erforderliche Sondernutzungserlaubnis ist nicht Bestandteil des Genehmigungsservices.
Dies betrifft insbesondere Sondernutzungen durch Container, Gerüste, Baustellenmaterial, Baumaschinen, Lagerungen oder sonstige Nutzungen des öffentlichen Verkehrsraums.
Die Prüfung, ob eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, sowie deren rechtzeitige Beantragung, die Einhaltung der entsprechenden Auflagen und die daraus resultierende rechtliche Verantwortung obliegen ausschließlich dem Auftraggeber bzw. Veranlasser der jeweiligen Maßnahme.
Eine von Halteverbote Neuss beantragte verkehrsrechtliche Anordnung für ein Halteverbot ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Sondernutzungserlaubnis.
Halteverbote Neuss übernimmt keine Verantwortung für die Beantragung, Erteilung, Ablehnung oder Einhaltung einer Sondernutzungserlaubnis.
⸻
5. Aufstellung der Verkehrszeichen
Die Aufstellung erfolgt entsprechend behördlicher Genehmigung und gesetzlicher Vorschriften.
Der Kunde stellt sicher, dass:
• der Aufstellort zugänglich ist
• keine Hindernisse vorhanden sind
• alle Angaben zum Einsatzort korrekt sind
⸻
6. Haftung im Zusammenhang mit parkenden Fahrzeugen und Abschleppmaßnahmen
Der Anbieter stellt ausschließlich die ordnungsgemäße Einrichtung der Halteverbotszone sicher.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für:
• bereits abgestellte Fahrzeuge vor Wirksamkeit der Halteverbotsbeschilderung
• Fahrzeuge, die trotz ordnungsgemäßer Beschilderung im Halteverbot stehen
• Kosten oder Schäden im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen
• Verzögerungen durch blockierte Flächen
• Streitigkeiten zwischen Fahrzeughaltern, Behörden oder Abschleppunternehmen
Die Entscheidung über Abschleppmaßnahmen obliegt ausschließlich Behörden oder berechtigten Abschleppunternehmen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Abschleppmaßnahmen zu veranlassen oder zu überwachen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Kunde trägt das Risiko, dass Halteverbotsflächen durch parkende Fahrzeuge blockiert sind.
Sollte der Anbieter auf Wunsch des Kunden Abschleppunternehmen kontaktieren oder vermitteln, erfolgt dies ausschließlich als Service ohne Haftungsübernahme.
Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Baustellen oder Maßnahmen, die eine Sondernutzungsgenehmigung (z. B. Container, Baustellenmaterial, Gerüste oder ähnliche Einrichtungen) erfordern. Die Beantragung, Einhaltung und rechtliche Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Auftraggeber bzw. Veranlasser der Maßnahme.
⸻
7. Bereitstellungsdauer / vorzeitige Beendigung
Die Beauftragung erfolgt für den vereinbarten Zeitraum der Bereitstellung der Halteverbotszone.
Eine vorzeitige Beendigung der Maßnahme, insbesondere durch frühere Fertigstellung von Umzügen, Bau- oder sonstigen Arbeiten, begründet keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung, Minderung oder Erstattung des vereinbarten Entgelts.
Maßgeblich ist der vereinbarte Bereitstellungszeitraum, nicht die tatsächliche Nutzung der Halteverbotsfläche.
⸻
8. Preise und Kleinunternehmerregelung
Alle Preise sind Endpreise.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher nicht ausgewiesen.
⸻
9. Zahlungsbedingungen
Zahlung erfolgt per:
• Überweisung
• Barzahlung
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
⸻
10. Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor Beginn der Leistung stornieren.
Bei einer Stornierung gelten folgende pauschalierte Ausfallkosten:
● bis 7 Tage vor dem vereinbarten Aufstellungstermin: kostenfrei
● 6 bis 3 Tage vor dem vereinbarten Aufstellungstermin: 50 % des vereinbarten Auftragswertes
● weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Aufstellungstermin: 80 % des vereinbarten Auftragswertes
● nach erfolgter Aufstellung der Halteverbotszeichen: 100 % des vereinbarten Auftragswertes
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
Halteverbote Neuss bleibt der Nachweis eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten.
⸻
11. Haftung allgemein
Halteverbote Neuss haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Halteverbote Neuss, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Halteverbote Neuss nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften besteht.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
⸻
12. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterlagen, behördliche Maßnahmen) kann sich die Leistung verzögern oder entfallen.
⸻
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf der Website einsehbar.
⸻
14. Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Neuss.
⸻
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
⸻
Stand: 01.04.2025